Das Gesetz sieht unter anderem eine Ausweitung des Gesundheitspasses für nicht Geimpfte vor. Für das Betreten von Gaststätten und Fernzügen würde dann eine Testpflicht gelten. In Kinos, Theatern oder Museen muss bereits seit Mittwoch eine Impfung, eine überstandene Infektion oder ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden.
Die Senatsabgeordneten stimmten für eine Reihe von Änderungen, darunter etwa Ausnahmen beim Gesundheitspass und der damit verbundenen Testpflicht für Minderjährige oder auf Terrassen. Außerdem sollen die Vorschriften bezüglich des Gesundheitspasses an den gesundheitlichen Notstand gebunden werden. Dieser gilt bisher bis Ende Oktober.
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