Töten auf Verlangen?
Fakten
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 11. Dezember 2020 die Regelung gekippt, wonach Beihilfe zum Suizid strafbar ist. Der Straftatbestand der Hilfeleistung zum Selbstmord verstoÃe gegen das Recht auf Selbstbestimmung, argumentierten die Richter bei der mündlichen Urteilsverkündung. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten. Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar. Die neue Regelung ist mit 1. Jänner 2022 wirksam. Bis dahin wird dem Gesetzgeber empfohlen, MaÃnahmen zu treffen, um Missbrauch zu verhindern.
Speziell die Strafgesetzbuch-Paragrafen 77 (Tötung auf Verlangen) und 78 (Mitwirkung am Selbstmord) des StGB wurden bei der dreiwöchigen VfGH-Dezembersession verhandelt. Die erste Bestimmung - Wer einen anderen auf dessen ernstliches und eindringliches Verlangen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen - wurde v
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