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Vor lauter Hochzeitsfreude vergessen oder verdrängen viele Paare, dass ihre Steuern jetzt steigen, wenn beide arbeiten.
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Das Bundesgericht hat 1984 entschieden, dass die kantonalen Steuergesetzgebungen Ehepaare im Verhältnis zu Konkubinatspaaren nicht stärker belasten dürfen. Die meisten Kantone haben seither ihre Gesetzgebung angepasst (vgl. Box unten). Faktisch ist es auf nationaler Ebene aber heute noch so, dass Ehepaare und Personen in eingetragener Partnerschaft mehr Steuern zahlen (und als Pensionierte weniger AHV bekommen) als Konkubinatspaare.
Grosser Rat machte 2016 Druck mit Standesinitiative
Diese sogenannte Heiratsstrafe steht auf der politischen Agenda weit oben. Doch bisher sind alle Lösungsversuche gescheitert. Letztmals scheiterte eine nationale CVP-Initiative knapp, wohl nicht zuletzt, weil der Bundesrat â wie sich nachher herausstellte â mit viel zu tiefen Zahlen Betroffener argumentiert hatte. Nach der Ablehnung sc