self Open preferences.
Bei den Einreise-Vorschriften der einzelnen Länder ist etwa die Dauer der Gültigkeit von Genesungszertifikaten und Testergebnissen unterschiedlich geregelt ebenso wie das Alter von Minderjährigen, für die ein Test erforderlich ist. Unterschiedlich ist auch die Frist, ab wann eine Impfung anerkannt wird. Meistens ist dies 14 Tage nach einer Vollimmunisierung (zweite Dosis bzw. erste Dosis des Impfstoffs Johnson & Johnson). Der EU-Rat hat unlängst eine Empfehlung ausgegeben, wonach genesene Personen nur eine Impfung benötigen und damit ein Impfzertifikat bekommen sollen. Diese Empfehlung muss in Österreich technisch und rechtlich erst umgesetzt werden. Zusätzlich ist in vielen Ländern eine Registrierung vor Antritt der Reise verpflichtend.
EU-weiter „Grüner Pass in Kraft getreten - Vorarlberger Nachrichten
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Coronavirus - EU-weiter Grüner Pass tritt in Kraft
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