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(Foto: dpa)
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Bonn (dpa/lnw) - Im Verfahren gegen eine 22-Jährige, die ihre Mutter (48) mit einem Kissen erstickt haben soll, ist die Öffentlichkeit am Dienstag noch vor Beginn der Hauptverhandlung ausgeschlossen worden. Die Jugendstrafkammer des Bonner Landgerichts gab damit einem Antrag der Verteidigerin der ebenfalls angeklagten 15-jährigen Freundin der Tochter statt. Das Interesse der Öffentlichkeit, den Prozess mitzuverfolgen, müsse vor der Schutzwürdigkeit der jugendlichen Angeklagten zurückstehen, hieß es.
An den Weihnachtsfeiertagen 2020 soll die 22-jährige Tochter ihre todkranke Mutter in Königswinter gemeinsam mit ihrer 15-jährigen Freundin getötet haben. Laut Anklage war es in der Nacht zum 26. Dezember zu einem heftigen Streit mit der 48-Jährigen gekommen. Sie soll nicht erlaubt haben, dass die Freundin in der Wohnung übernachtete. Der 22-jährigen und der 15-jährigen Deutschen, die seit Anfang Januar in
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