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Landesregierung: Abriss des Back- und Bethauses in Gardelegen wäre aktuell rechtswidrig

Landesregierung: Abriss des Back- und Bethauses in Gardelegen wäre aktuell rechtswidrig Der Petitionsausschuss des Landes Sachsen-Anhalt antwortet auf eine Eingabe der Bürgerinitiative zur Rettung des Back- und Bethauses. Obere Denkmalschutzbehörde betont: Stiftung und Wobau hätten den Abbruchantrag gemeinsam stellen müssen. Von Gesine Biermann Das Back- und Bethaus in Gardelegen soll abgerissen werden. Archivfoto: Gesine Biermann Gardelegen/Magdeburg - Als erneuten Erfolg für die Bürgerinitiative (BI) zur Rettung des Back- und Bethauses in Gardelegen sieht die BI ein Schreiben des Landespetitionsausschusses, so BI-Sprecher Thomas Kirchhoff. Nach dem persönlichen Nein des Ministerpräsidenten liege mittlerweile nun auch der Bericht der Landesregierung zum strittigen Abriss des historischen Nebengebäudes auf dem Hof des Großen Hospitals vor, teilte die Vorsitzende des Petitionsausschusses in einem Schreiben vom 5. Juli mit. Und auch regierungsseitig weist man noch ein

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