EQS Group-Ad-hoc: Swiss Steel Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Medienmitteilung
16.03.2021 / 17:41 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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WHOLE OR IN PART IN OR INTO THE UNITED STATES, CANADA, AUSTRALIA OR JAPAN.
Luzern, 16. März 2021 - Mit Verweis auf ihre Medienmitteilung vom 8. März 2021
nimmt Swiss Steel Holding AG zur Kenntnis, dass Liwet Holding AG gemäss
heutiger Benachrichtigung Beschwerde bei der FINMA gegen die Verfügung der
Übernahmekommission (UEK) vom 5. März 2021 ergriffen hat. Das
EQS-Adhoc: Medienmitteilung
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Luzern, 16. März 2021 - Mit Verweis auf ihre Medienmitteilung vom 8. März 2021 nimmt Swiss Steel Holding AG zur Kenntnis, dass Liwet Holding AG gemäss heutiger Benachrichtigung Beschwerde bei der FINMA gegen die Verfügung der Übernahmekommission (UEK) vom 5. März 2021 ergriffen hat. Das Bezugsrechtsangebot der Swiss Steel Holding AG wurde gestern erfolgreich abgeschlossen. Erster Handelstag und Lieferung der neuen Aktien werden, wie bereits bekanntgegeben, voraussichtlich am 23. März 2021 erfolgen.
EQS-Adhoc: Swiss Steel Holding AG: Medienmitteilung
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Luzern, 16. März 2021 - Mit Verweis auf ihre Medienmitteilung vom 8. März 2021 nimmt Swiss Steel Holding AG zur Kenntnis, dass Liwet Holding AG gemäss heutiger Benachrichtigung Beschwerde bei der FINMA gegen die Verfügung der Übernahmekommission (UEK) vom 5. März 2021 ergriffen hat. Das Bezugsrechtsangebot der Swiss Steel Holding AG wurde gestern erfolgreich abgeschlossen. Erster Handelstag und Lieferung der neuen Aktien werden, wie bereits bekanntgegeben, voraussichtlich am 23. März 2021 erfolgen.