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Vermieter klagen über dreiste Masche

Vermieter klagen über dreiste Masche LUXEMBURG – Ein Mieter darf seine Wohnung untervermieten, es wird aber empfohlen, den Vermieter darüber zu informieren. Sonst kann im schlimmsten Fall die Kündigung drohen. Manche Mieter vermieten manchmal ihre Wohnung an Dritte, ohne den Vermieter zu informieren. (Bild: Freepik) Zum Thema Fehler gesehen? Marie ist Vermieterin und über das Verhalten einiger Mieter sehr verärgert: «Manche Leute mieten eine Wohnung und geben an, dass sie selbst dort wohnen. In Wirklichkeit vermieten sie die Wohnung weiter, ohne es mir zu sagen und machen so einen Gewinn.» Viele Mieter würden dazu die Plattform Airbnb nutzen, erklärt die Frau, die nach eigenen Angaben «ein paar Wohnungen in Bonneweg» besitzt.

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