Frauenquote: So gehen Deutschlands Konzerne mit der Regelung um
Stand: 13.06.2021 | Lesedauer: 6 Minuten Von Solveig Gode In börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten und mehr als drei Vorständen muss künftig mindestens eine Frau im Vorstand sitzen
Quelle: Getty Images Der Bundestag hat eine Mindestbeteiligung weiblicher Führungskräfte in Vorständen großer börsennotierter Unternehmen beschlossen. Viele Konzerne sind noch nicht so weit. Und manche haben es auch nicht eilig. Anzeige
Große Unternehmen in Deutschland müssen künftig bei der Besetzung von Posten auf der höchsten Managementebene Frauen stärker berücksichtigen. Der Bundestag hat am Freitag das „zweite Führungspositionen-Gesetz“ beschlossen. Das Vorhaben der großen Koalition sieht vor, dass in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten und mehr als drei Vorstandsmitgliedern künftig mindest
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