Die Behörde will herausfinden, wie stark Sparer vom jahrelangen Zinstief betroffen waren – und ob sie trotz Wende weiterhin Negativzinsen oder Verwahrentgelte zahlen müssen.
Seit dem 9. August sind Banken verpflichtet, bei Bareinzahlungen genauer hinzuschauen. Welche Nachweise die Geldhäuser von ihren Kunden verlangen können.