Bild: Reto Martin
Das Gericht hielt bei der Urteilsverkündung am Freitag zur Mittagsstunde fest, dass es sich hier «nicht mehr um einen leichten Fall» handle. Zwar war die von der Staatsanwaltschaft angeklagte Summe an zu viel ausgerichteten Sozialhilfegeldern mit 15 155 Franken nicht allzu hoch.
Ãber 13 Monate hinweg zu hohe Sozialhilfegelder bezogen
Doch zwei Sachen störten das Gericht massiv: Zum einen hatte das Paar 13 Monate lang höhere Sozialgelder bezogen, eine lange Zeit, auch wenn es dazwischen längere Unterbrüche gab. Zum anderen war dies nicht das erste Fehlverhalten des Paares.
Tatsächlich hatte es schon einmal missbräuchlich 1803 Franken vom Sozialamt Arbon bezogen. Damals sah dieses noch von einer Strafanzeige ab. Die Richterin sagte: