Foto: ACN
Im Rechtsstreit um die Nutzung verstaatlichten Grundbesitzes auf Kuba haben der Schweizer Zementkonzern LafargeHolcim und die US-Kläger eine endgültige Einigung erzielt. In einer gemeinsamen Vereinbarung vom 22. Juni einigten sich beide Seiten auf Abweisung der Klage.
«Die Parteien vereinbaren weiterhin, dass jede Partei ihre eigenen Anwaltsgebühren, Kosten und Auslagen trägt», heisst es in dem Dokument.
Das lässt die Frage aufkommen, ob und wie viel Geld von LafargeHolcim an die Kläger fliessen wird. Beobachter hatten zuletzt eine Strafzahlung aus dreifachem Schadenersatz plus Anwaltsgebühren, das heisst von bis zu 160 Millionen US-Dollar, für möglich gehalten. Zumindest die Anwaltsgebühren tragen nunmehr beide Seiten selbst.
Vergleich erzielt – LafargeHolcim legt Streit mit US-Klägern bei
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