Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge der AfD abgelehnt. Die Partei hatte versucht, neue Verfahrensregeln zur Wahl des Parlamentsvizepräsidenten durchzusetzen. Die Anträge seien laut Gericht unzulässig.
Die Legislaturperiode geht ihrem Ende entgegen und bis zuletzt schafft es die AfD nicht, einen Vertreter ins Präsidium des Bundestags wählen zu lassen. Auch ein Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht wird abgewiesen.
Seite 1: Laut Geschäftsordnung sind alle Fraktionen des Bundestags im Präsidium vertreten. Aber die AfD fiel bei den anderen Parteien gleich mit sechs Kandidaten durch.