EuGH urteilt zu Kopftuchverbot in Kita und Drogerie LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof urteilt am Donnerstag (9.30 Uhr) zu zwei Kopftuchverboten in Deutschland. Zum einen war eine muslimische Mitarbeiterin einer überkonfessionellen Kita mehrfach abgemahnt worden, weil sie mit Kopftuch zur Arbeit gekommen war. Vor dem Arbeitsgericht Hamburg wurde daraufhin verhandelt, ob die Einträge aus der Personalakte gelöscht werden müssen. Das Gericht bat den EuGH um eine Stellungnahme. Ähnlich ging das Bundesarbeitsgericht 2019 mit dem Fall einer Muslimin aus dem Raum Nürnberg vor, die gegen ein Kopftuchverbot bei der Drogeriemarktkette Müller geklagt hatte. Während sich die Angestellte in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt sah, verwies die Drogeriekette auf unternehmerische Freiheit.
EuGH: Kopftuchverbot am Arbeitsplatz ist rechtens
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EuGH: Arbeitgeber können Tragen von Kopftüchern verbieten
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