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Zucker: Gesetzlichen Grenzschutz befristen
Von: sda/blu
Per Anfang 2019 erhöhte der Bundesrat den Beitrag pro Hektare Zuckerrüben um 300 auf 2100 Franken und legte den Mindestgrenzschutz für Zucker bei 70 Franken pro Tonne fest. – zvg
Wie der Nationalrat will auch die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) einen im Gesetz verankerten Schutz für die einheimische Zuckerproduktion. Sie will aber den Mindestgrenzschutz und die höheren Einzelkulturbeiträge für Zuckerrüben befristen.
Ansonsten will die WAK-S dem Beschluss des Nationalrats zustimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Bevor die WAK-S die Detailberatung an die Hand genommen hat, hat sie Delegationen der Schweizer Zucker AG, des Schweizerischen Verbands der Zuckerrübenpflanzer sowie von Chocosuisse/Biscosuisse angehört, um sich ein umfassendes Bild der Ausgangslage für die Produzenten von Zuckerrüben bzw. Zucker einerseits und für die zuckerverarbeitende Industrie andererseits zu verschaffen.

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