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Geldblog: Leserfrage zu Aktionärsversammlung – Wieso erhalte ich keine GV-Einladung?
Nicht alle Banken bieten eine automatische Eintragung ins Aktienregister an – bei einigen muss man dafür einen Auftrag erteilen und zusätzliche Gebühren zahlen.
Martin Spieler
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Wollen Aktionäre ihr Stimmrechte ausüben, müssen sie im Aktienregister eingetragen sein: Generalversammlung von Roche, 2014 in Basel.
Foto: Dominik Plüss
Bei meiner Frühpensionierung habe ich einen Teil meines Pensionskassengeldes auszahlen lassen und unter anderem Aktien von Swisscom, Roche, Nestlé, Berkshire Hathaway und später auch noch von Logitech, Zürich, Novartis und Swiss Re gekauft. Diese Wertpapiere werden von Swissquote verwaltet. Meine Frage an Sie ist nun, weshalb ich nie eine Einladung zur Aktionärsversammlung der Firmen erhalten habe, deren Aktien durch die Swissquote verwaltet werden. Habe ich da etwas übersehen?

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