Das Bundesverfassungsgericht hat im April ein historisches Urteil gefällt: Das 2019 verabschiedete deutsche Klimaschutzgesetz ist in Teilen nicht mit den Grundrechten vereinbar. Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimagruppen waren mit diesem Beschluss teils erfolgreich. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031, so die Karlsruher Richter/-innen.