Diskussion
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat zwei Erlässe aus dem Jahr 2018 bzw. 2004, die die Beschäftigung von Asylwerbenden eingeschränkt haben, als gesetzwidrig aufgehoben. „Die betreffenden Bestimmungen der Erlässe sind nämlich als Verordnungen einzustufen“, teilte der VfGH am Mittwoch mit. Als solche hätten sie laut Verfassungsgerichtshof aber im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden müssen.
Sobald die Aufhebung kundgemacht wurde, können Asylwerber bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen nicht nur als Erntehelfer und Saisonkräfte, sondern in allen Bereichen beschäftigt werden. Die türkis-grüne Regierung und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) könnten nun versuchen, neue Einschränkungen in Form einer Verordnung zu machen.