Nach dem Willen der baden-württembergischen Landesregierung sollen sich Beschäftigte mit Kundenkontakt, sollten sie nicht geimpft oder genesen sein, einer bundesweiten Corona-Testpflicht unterworfen sein. Es heißt, es gäbe „ein Ungleichgewicht der Schutzmaßnahmen“. Kundinnen und Kunden müssten demnach die 3G-Regeln einhalten, Arbeitnehmer aber nicht.