Von Peter Nindler
Dass ein Landesunternehmen wie die Tiroler Flüchtlingsgesellschaft Tiroler Soziale Dienste (TSD) gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz verstößt, entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie. Schließlich hat die Politik die strengen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Flüchtlingen im Asylverfahren beschlossen. Und will daran partout nicht rütteln. Andererseits mag es integrativ gut gemeint sein, Asylwerber als Security-Mitarbeiter in den Flüchtlingsheimen einzusetzen, ist aber unmittelbar schlecht getroffen. Geht es doch um Sicherheits- und Autoritätsfragen.
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