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Vor dem Thurgauer Verwaltungsgericht hat ein 43-jähriger Kosovare erfolgreich gegen die Aufhebung seiner Niederlassungsbewilligung gekämpft.
Bild: Donato Caspari
Eigentlich waren sie erfolgreich. Denn ein Rechtsanwalt und sein Klient, ein im Thurgau wohnhafter Kosovare, erhielten vom Thurgauer Verwaltungsgericht Recht: Der 43-jährige Kosovare behält seine Niederlassungsbewilligung. Diese hatte das Migrationsamt zuvor wegen eines laufenden Strafverfahrens aufgehoben. Im Rekursverfahren stützte das kantonale Departement für Justiz und Sicherheit den Entscheid.
Und obwohl das Verwaltungsgericht anschliessend zu Gunsten des Kosovaren entschied, legten er und sein Anwalt Beschwerde beim Bundesgericht dagegen ein. Grund ist das Geld. Denn der Beschwerdeführer sollte je einen Drittel der Kosten des Beschwerdeverfahrens (2000 Franken) und des Rekursverfahrens (900 Franken) bezahlen. Das sei willkürlich, klagte der Kosovare, da er vor Verwaltungsgericht mit seinen Anträgen in vollem Umfang Recht erhalten habe.

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