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Düsseldorf/Berlin (dpa/tmn) - Grundgebühr, Datenvolumen, Gesprächsminute, Kurznachrichten - ein Handyvertrag regelt sehr genau, was der Kunde bezahlen muss. Flattert plötzlich eine Preiserhöhung ins Haus, muss diese keineswegs einfach akzeptiert werden. Grundsätzlich sind geschlossene Verträge einzuhalten, sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW.
Abweichungen seien nur in engen Grenzen möglich. Etwa, wenn es wirksame Klauseln zur Preisanpassung gibt, so der Verbraucherschützer. Aber auch diese dürfen nicht nach freiem Belieben getroffen werden, so Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse aus Neuss. "Die entsprechende Klausel müsste die Gründe und den Umfang der Preiserhöhung schon vorher konkret festlegen."