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Düsseldorf -
Nordrhein-Westfalens Finanzverwaltung hat den Katastrophenerlass zur Unterstützung der vom Unwetter betroffenen Menschen erweitert. Damit sind nun rund 50 steuerliche Entlastungsmaßnahmen möglich, wie das Finanzministerium mitteilte. Der geänderte Erlass soll es vor allem Unternehmen erleichtern, unbürokratisch und ohne steuerliche Nachteile Hilfe anbieten zu können - etwa mit Sach- oder Dienstleistungen.
Hilfe durch technische Geräte als Betriebsausgabe
Dadurch können zum Beispiel Baumärkte und Bauunternehmer die Verteilung von Entwässerungspumpen oder Baggern als Betriebsausgabe behandeln. Zudem sind Arbeitgeber in der Lage, ihren Mitarbeitern, deren Häuser oder Wohnungen unbewohnbar geworden sind, Unterkünfte und Verpflegung vorübergehend steuerfrei zur Verfügung zu stellen.

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