Die Familie mit vier Kindern ist 2017 ins Visier der Behörden geraten. Da kam ans Licht, dass die Eltern seit gut zwei Jahren das Sozialamt und die Arbeitslosenkasse linkten. Angeblich waren die beiden arbeitslos und hatten kein Einkommen. Tatsächlich aber arbeiteten die Eheleute sporadisch. Er als Allrounder, sie zunächst als Verkäuferin in einem Kleiderladen. Später arbeitete sie als Raumpflegerin.
Teilweise liess sich der Mann den Lohn in bar auszahlen. Die meiste Zeit jedoch floss das Geld auf ein Bankkonto, das er und seine Frau vor den Behörden geheim hielten. Sie «täuschten die Gemeinde arglistig und bewirkten dadurch, dass die nicht deklarierten Einkünfte bei der Berechnung des Sozialhilfeanspruchs unberücksichtigt blieben», heisst es nun in einem Urteil des Kriminalgerichts Luzern. Insgesamt waren es rund 27’000 Franken, die fälschlicherweise ausbezahlt wurden.