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Eine Richterin kassiert die schärfste Waffe gegen kriminelle Netzwerke. Sie ließ EncroChat-Mitschnitte nicht als Beweismittel zu und ließ Drogenhändler laufen. So erklärt sich das Urteil.
Das Hacken des EncroChat-Servers 2017 öffnete Ermittlern europaweit die Türen in die Organisierte Kriminalität. Durch Millionen abgefangener Nachrichten des Messenger-Dienstes konnten sie hinter verschlossene Strukturen blicken. So konnten Verfahren gegen Verdächtige eröffnet und schwere Straftaten verhindert werden.
Doch am Donnerstag verbot eine Berliner Richterin erstmals die Verwendung dieser Chat-Protokolle und ließ einen Drogenhändler (31) laufen.
Der Fall: Die Staatsanwaltschaft legte dem Beschuldigten in 16 Fällen das unerlaubte Handeln mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last. Dabei stützte sich die Anklage im Wesentlichen auf die Chatnachrichten des Dealers über EncroChat. Doch diese könnten den Tatverdacht nicht belegen und sind laut der Gerichtsbegründung nicht verwertbar.

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