Häufig melden sich Menschen bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, die Rechnungen oder Mahnungen vom Rundfunkbeitragsservice (früher GEZ) für ihren Nebenwohnsitz erhalten haben. Zwar hat bereits im Jahr 2018 das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Inhaber/-innen von Nebenwohnungen den Rundfunkbeitrag nicht doppelt zahlen müssen. Die Befreiung erfolgt allerdings nur auf Antrag.