Auch mit dem Start des Monats August warten auf die Bundesbürger einige Gesetzesänderungen oder ganz neue
Gesetze. Wer in diesem Dschungel den Überblick behalten will, sollte sich mit den betreffenden Anpassungen, Erneuerungen oder Abschaffungen vertraut machen. Denn bekanntlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. An welche Gesetzesänderungen wir uns ab dem 01.08.2021 gewöhnen müssen, lesen Sie hier.
Gesetzesänderungen aktuell im August: Mindestlohn-Erhöhung im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Steinmetze und Steinbildhauer dürfen sich freuen! Ab August erhalten sieeinen
Mindestlohn von 12,85 Euro. Das entspricht einer Steigerung von 0,65 Euro. Auchdie Ausbildungsvergütungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk steigen. Auszubildende im ersten Lehrjahr erhalten dann850 Euro (bisher 530 Euro), Auszubildende im zweiten Lehrjahr950 Euro (bisher 620 Euro) und Auszubildende im dritten Lehrjahr1.100 Euro (bisher 720 Euro). Auch Auszubildende im Maler- und Lackiererhandwerk dürfen sich ab August 2021 über mehr Lohn freuen. Im ersten Lehrjahr gibt es 710 Euro, im zweiten Lehrjahr 780 Euro und im dritten Lehrjahr 945 Euro Ausbildungsvergütung.