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Thomas Pekny: Freispruch vor Gericht
Das Landgericht München I hatte Pekny am Mittwoch aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Letztlich habe kein Tatnachweis geführt werden können, sagte der Vorsitzende Richter Nikolaus Lantz. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und drei Monate Haft gefordert. Sie wirft dem 69-Jährigen vor, betrunkene Frauen auf dem Oktoberfest angesprochen und mit in die Proberäume seines Theaters genommen zu haben. Dort soll er sich an den schlafenden Frauen vergangen und davon Videos und Fotos gemacht haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat. Pekny hatte die Vorwürfe sexuellen Missbrauchs im Prozess zurückgewiesen. "Ich würde so etwas nie tun, ohne zuvor zu fragen", ließ er über seine Verteidigerin Eva Maria Krötz verlesen. Die Frauen seien einverstanden gewesen. Dies habe man nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit ausschließen können, befand das Gericht.

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