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Zwischen 150 und 300 Tauben werden jährlich durch Abschüsse in München getötet. Das geht aus einer Antwort des Referates für Klima- und Umweltschutz auf eine Anfrage des Bezirksausschusses Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt hervor. Stadttauben seien wie alle Tiere durch das Tierschutzgesetz geschützt, doch es gebe Ausnahmen, bei denen das Kreisverwaltungsreferat für den Abschuss eine Genehmigung erteile.
Tauben können als Schädlinge eingestuft werden - erst diese Einstufung begründet eine gezielte Bekämpfung -, wenn eine von fünf Voraussetzungen gegeben ist: wenn sich mehr als zehn Tiere auf 100 Quadratmetern aufhalten, wenn eine konkrete Gesundheitsgefahr besteht, wenn die Arbeitssicherheit gefährdet ist, ein hoher wirtschaftlicher Schaden entsteht oder wenn es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt.

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