Stand: 06.07.2021 06:53 Uhr
Eigentlich soll der Thüringer Landtag zeitgleich zur Bundestagswahl neu gewählt werden. Dafür muss sich aber das Parlament vorzeitig auflösen. Das geht nur mit Zweidrittelmehrheit.
Von Ulli Sondermann-Becker,
MDR
Ursprünglich klang die Rechnung simpel: 42 Stimmen der rot-rot-grünen Minderheitskoalition plus 21 von der CDU macht 63. Das sind gleich drei Stimmen mehr als für eine Zweidrittelmehrheit im Thüringer Landtag nötig sind - die Bedingung für die Selbstauflösung des Parlaments als Voraussetzung für Neuwahlen. In den wirren Tagen nach der Kemmerich-Wahl hatten sich Rot-Rot-Grün und CDU darauf verständigt, die Thüringer vorzeitig zur Wahl zu bitten, um die schwierige Situation der linksgeführten Minderheitsregierung mit CDU-Duldung zu beenden. Aber dann kündigten vier CDU-Abgeordnete Widerstand an.