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Irre Gerichtsentscheidung: Mieter darf nicht mehr im Stehen duschen
Deutschland
Irre Gerichtsentscheidung: Mieter darf nicht mehr im Stehen duschen
Der Streit zwischen einem Mieter und Vermieter ums Duschen wurde erst durch ein Gericht entschieden. Das entschied jetzt: Duschen im Stehen stelle eine "vertragswidrige Nutzung" des Badezimmers dar. Was hinter der Entscheidung steckt.
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Das Gericht urteilte, dass das Duschen im Stehen eine "vertragswidrige Nutzung" des Badezimmers darstellt.
Foto: Olya Adamovich/Pixabay.com
Mietwohnungen sind in Deutschland seit Jahrzehnten extrem beliebt. Das Statistische Bundesamt etwa schreibt in dem Datenreport 2021, dass mehr als die Hälfte aller Wohnflächen in Deutschland vermietet werden. Das ist gerade im europäischen Vergleich mit Abstand ein Spitzenwert.

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