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Rheda-Wiedenbrück - Ein Jahr nach dem massenhaften Corona-Ausbruch im Schlachtbetrieb Tönnies am Stammsitz in Rheda-Wiedenbrück ist die juristische Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen.
Ob das Tönnies-Management sich strafrechtlich verantworten muss, prüft derzeit noch die Staatsanwaltschaft Bielefeld. Nach Angaben eines Sprechers sind die Ermittlung noch nicht abgeschlossen. Im Raum steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz.
Ob die wochenlange Schließung des Werks rechtlich zulässig war, soll das Verwaltungsgericht Minden klären. Zuletzt hatte Tönnies dort nach Angaben einer Sprecherin weitere Akteneinsicht in Verwaltungsvorgänge gefordert, um die Klage begründen zu können.

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