Geld verflogen
Noch immer haben Fluggesellschaften nicht alle ausgefallenen Flüge zurückerstattet. Bei Verbindungen außerhalb der EU ist das Geld wohl verloren, wie unser Beispiel aus Kambodscha zeigt.
10.07.2021
Von THOMAS VEITINGER
Flugzeuge des Billigfliegers „Airasia“ stehen am Terminal des internationalen Flughafens Kuala Lumpur. Foto: Shafiq Hashim/dpa
Ulm. Es sollte ein Urlaub in Kambodscha werden. Stattdessen wurde es eine langwierige Jagd auf das überwiesene Geld, die immer noch nicht zu Ende ist. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Reiseveranstalter und Fluggesellschaften müssen Abbuchungen für nicht stattgefundene Flüge nach EU-Fluggastrecht schnell zurückerstatten. Doch davon wollen viele Airlines nichts wissen. Fluggesellschaften missachten massenhaft die Rechte der Verbraucher, wie ein aktueller Bericht des Europäischen Rechnungshofes zeigt. Im Oktober 2020 warteten noch 650 000 Lufthansa-Kunden auf ihr Geld, räumte die Airline selbst ein. Auch heute gibt es noch Geprellte, die sich bei Verbraucherzentralen melden.