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Diskussion
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Rechtsstreit von Max Schrems mit Facebook den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, um in einzelnen Punkten Klarheit zu schaffen. Die Fragen werfen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Datennutzung durch Facebook bei allen EU-Nutzern auf. So soll geklärt werden, ob die Nutzer tatsächlich - wie vom Social-Media-Konzern argumentiert - einen „Vertrag“ abschließen, weswegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur eingeschränkt zutreffe.
Schrems ist überzeugt, dass der Online-Gigant im Umgang mit den Daten seiner Benutzer gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU verstößt. Die beiden bisher damit beschäftigten österreichischen Gerichtsinstanzen sahen das jedoch anders. Das Zivil-Landesgericht urteilte im Sommer, dass die Datenverarbeitung vertrags- und rechtskonform sei. Diese Ansicht teilte auch das Oberlandesgericht Wien (OLG). Im März wandte sich Schrems an den OGH.

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