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Diskussion
Der Verfassungsgerichtshof hat mehrere Entscheidungen über Beschwerden im Zusammenhang mit den Corona-Regelungen getroffen. In den meisten Fällen wurden die Anträge zurückgewiesen oder es wurde die beklagte Maßnahme für gerechtfertigt befunden. Stattgegeben hat der VfGH einer Beschwerde über die Corona-Beschränkungen bei Begräbnissen. Die Beschränkung auf 50 Teilnehmer war unverhältnismäßig, befanden die Höchstrichter. Auswirkungen hat diese Entscheidung freilich keine mehr.
Die zweite Covid-Notmaßnahmenverordnung, in der diese - nun für verfassungswidrig erklärte - Bestimmung enthalten war, ist längst nicht mehr in Kraft. Eine Oberösterreicherin - sie konnte am Begräbnis ihrer Tante nicht teilnehmen - hatte Teile der Verordnung angefochten, die ab 26. Dezember 2020 für einige Wochen in Kraft gewesen war. Die Beschränkung war, so der VfGH, bei gesamthafter Betrachtung unverhältnismäßig: Zwar verfolgte die Maßnahme legitime Ziele und war dazu auch geeignet, jedoch ist die letzte Verabschiedung von nahestehenden Verstorbenen weder wiederhol- noch substituierbar und stellt daher einen besonders schweren Eingriff in das Recht auf Privatleben dar.

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