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Bild: Tonatiuh Ambrosetti
Seit über 22 Jahren lebt Azad M. in der Schweiz, auch wenn sein Asylantrag abgelehnt wurde. Inzwischen sitzt der IS-Unterstützer seit mehr als vier Jahren in Haft, zuletzt im Thurgauer Kantonalgefängnis in Frauenfeld. Dort schaffte er es, Mithäftlinge zu bedrohen und bei Telefonaten mit seiner Mutter im Irak Tötungen von Drittpersonen in Auftrag zu geben. Davon ist jedenfalls die Rekurskammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona überzeugt, welche am Montag das Urteil im Berufungsprozess gegen den 53-jährigen Iraker kurdischer Herkunft eröffnete.
Das Bundesstrafgericht hatte ihn im Oktober 2020 zu 70 Monaten Freiheitsstrafe und 15 Jahren Landesverweis verurteilt. Die Rekurskammer bestätigte diesen Schuldspruch weitgehend, blieb mit 65 Monaten (fünf Jahre und fünf Monate) Freiheitsstrafe knapp unter dem Strafmass der Vorinstanz.

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