Frauen dürfen im Verein mitfischen
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dpa
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Noch im Gerichtssaal nahm bei Christiane Renz die Vorfreude überhand. "Die Schuhe stehen parat", sagte die Allgäuerin mit Blick auf den nächsten Fischertag.
"Dann wird pünktlich am Bach gestanden und reingejuckt." Jahrelang war Renz das "Jucken", das jährliche Ausfischen des Stadtbachs in Memmingen mit Tausenden Zuschauern, vom eigenen Verein verwehrt worden - weil sie eine Frau ist. Am Mittwoch urteilte das Memminger Landgericht: Die Teilnahme darf nicht aus Tradition Männern vorbehalten bleiben.
Dieses "Sonderrecht" für männliche Mitglieder in der Satzung des Vereins sei "nicht mehr gerechtfertigt", sagte Vorsitzender Richter Konrad Beß. Vereine dürften zwar grundsätzlich die Regeln für eine Teilnahme frei festlegen. Doch wenn sie Mitglieder dabei unterschiedlich behandeln, müsse dies mit dem Zweck des Vereins begründbar sein. Das Brauchtums-Fischen in Memmingen sei aber "keine absolut getreue Nachbildung" eines historischen Geschehens. Daher könnten Frauen teilnehmen, ohne dass das Ziel der Heimatpflege in Gefahr gerate.