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Diskussion
Ein Zivilprozess um eine 28-jährige Lehrerin, die im Frühjahr wegen Verweigerung von Corona-Schutzmaßnahmen entlassen worden war und dagegen geklagt hat, ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt worden. An diesem Tag stand die Einvernahme des Direktors und der Administration des Gymnasiums, in dem die Frau unterrichtet hatte, an. Die Pädagogin soll sich geweigert haben, eine FFP2-Maske zu tragen und die Schüler bei ihren Selbsttests zu beaufsichtigen.
Zu Beginn des Prozesses machte der Vertreter der Republik, Helmut Ziehensack, der Klägerin ein Angebot: Die Entlassung werde in eine einvernehmliche Auflösung erst ein Monat später umgewandelt. Dadurch würde die Pädagogin einen Monatsbezug mehr erhalten. „Wir haben versucht, eine sozial adäquate Lösung zu finden“, betonte Ziehensack. Bleibt die Entlassung aufrecht, bedeutet diese quasi ein dreijähriges Berufsverbot der Pädagogin in Österreich. Denn alle Bildungsdirektionen österreichweit wären dazu verpflichtet, Bewerbungen der Frau für drei Jahre unberücksichtigt zu lassen. Schließlich bestehe die „Hoffnung, dass die Pandemie überwunden werden kann“, sagte Ziehensack. Damit würde sich die Lehrerin bei künftigen Bewerbungen leichter tun.

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