Eine in Spittal beschäftigte Restaurantchefin hat rund 150 Überstunden geleistet. Eine entsprechende Vereinbarung wurde mit dem Arbeitgeber während aufrechtem Arbeitsverhältnis nicht getroffen. Das Arbeitsverhältnis wurde plötzlich aufgelöst – ohne Auszahlung der Überstunden. Die Arbeiterkammer verhalf der Frau zu ihrem Recht.