Das Bundsverfassungsgericht hat den Eilantrag von Die Linke, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die geplante Wahlrechtsnovelle abgelehnt. Die Richter wollen jedoch noch Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens prüfen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Eilantrag der Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linkspartei gegen die Wahlrechtsreform abgelehnt. In der Sache entscheidet es erst später.
Die Oppositionsfraktionen von FDP, Grünen und Linken sind in Karlsruhe mit ihrem Eilantrag gegen die Wahlrechtsreform gescheitert. Somit gilt die neue Regelung bereits für die kommende Bundestagswahl.
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