Page 12 - நுகர்வோர் வேண்டும் News Today : Breaking News, Live Updates & Top Stories | Vimarsana
Охота на диктатора
charter97.org - get the latest breaking news, showbiz & celebrity photos, sport news & rumours, viral videos and top stories from charter97.org Daily Mail and Mail on Sunday newspapers.
Corona-Live-Ticker: Neue Studie: Vollständige Impfungen essenziell gegen Delta-Variante
web.de - get the latest breaking news, showbiz & celebrity photos, sport news & rumours, viral videos and top stories from web.de Daily Mail and Mail on Sunday newspapers.
Ärger rund um Corona: Mehr Beratungen für Verbraucher
welt.de - get the latest breaking news, showbiz & celebrity photos, sport news & rumours, viral videos and top stories from welt.de Daily Mail and Mail on Sunday newspapers.
Karlsruhe (dpa) - Verbraucherschützer wollen älteren Menschen in einem Grundsatz-Verfahren mehr Rechte bei der Anschaffung eines Treppenlifts erstreiten. Am Donnerstag (10.00 Uhr) verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zur Frage, ob Kundinnen und Kunden bei solchen Vertragsschlüssen ein Widerrufsrecht haben oder nicht. Angestoßen hat das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit einer Klage gegen einen Anbieter, dessen Mutterhaus in Köln ansässig ist. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen.
Grundsätzlich haben Verbraucher 14 Tage Zeit, es sich noch einmal anders zu überlegen, wenn sie etwas im Internet, telefonisch oder auch bei sich daheim von einem Außendienstmitarbeiter kaufen. Das soll sie vor voreiligen Entscheidungen schützen. Eine Ausnahme gilt laut Gesetz allerdings für «Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönl
BGH verhandelt zu Verbraucherrechten beim Treppenlift-Kauf
Lesedauer: 4 Min
08.07.2021, 05:10
Deutsche Presse-Agentur
Verbraucherschützer wollen älteren Menschen in einem Grundsatz-Verfahren mehr Rechte bei der Anschaffung eines Treppenlifts erstreiten. Am Donnerstag (10.00 Uhr) verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zur Frage, ob Kundinnen und Kunden bei solchen Vertragsschlüssen ein Widerrufsrecht haben oder nicht. Angestoßen hat das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit einer Klage gegen einen Anbieter, dessen Mutterhaus in Köln ansässig ist. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen.
Grundsätzlich haben Verbraucher 14 Tage Zeit, es sich noch einmal anders zu überlegen, wenn sie etwas im Internet, telefonisch oder auch bei sich daheim von einem Außendienstmitarbeiter kaufen. Das soll sie vor voreiligen Entscheidungen schützen. Eine Ausnahme gilt laut Gesetz allerdings für „Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine in