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Verfassungsgericht erhöht Rundfunkbeitrag um 86 Cent | Nachrichten aus aller Welt

Verfassungsgericht erhöht Rundfunkbeitrag um 86 Cent | Nachrichten aus aller Welt
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Verfassungsgericht erhöht Rundfunkbeitrag um 86 Cent

86 Cent mehr: Im Alleingang hat Sachsen-Anhalt die Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Das geht so nicht, sagt Karlsruhe. Die Länder müssen noch mal ran.

Bundesverfassungsgericht entschied: Beitrag steigt! SO teuer wird jetzt Rundfunk und Fernsehen für uns alle!

Bundesverfassungsgericht entschied: Rundfunkbeitrag steigt! SO teuer wird jetzt Radio und Fernsehen für uns alle! Das Veto von Sachsen-Anhalt gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags war verfassungswidrig. 5.08.21, 09:41 Uhr | Von dpa ARD, ZDF und Deutschlandradio klagen gegen die Blockade der Rundfunkbeitragserhöhung durch Sachsen-Anhalt. dpa/Soeren Stache Das Bundesverfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht nach Angaben vom Donnerstag. Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach Beschluss des Verfassungsgericht Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend seit 20. Juli.

Grüne: CDU hat Land mit Rundfunk-Politik «immens geschadet»

Grüne: CDU hat Land mit Rundfunk-Politik «immens geschadet»
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Verfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an

Verfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an Veto war verfassungswidrig : Verfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an Ein Schild steht an den Gebäuden des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio. (Archivfoto) Foto: dpa/Oliver Berg Karlsruhe Es geht um 86 Cent: Sachsen-Anhalt hat die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Das geht so nicht, sagt das Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung hat Folgen für die Verbraucher. Drucken Das Bundesverfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht nach Angaben vom Donnerstag. Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach Beschluss des Verfassungsgericht Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend seit 20. Jul

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