Von Dominik Ritter-Wurnig
Würden Sie sagen, alle Menschen mit Wohnsitz in Berlin sollten automatisch wahlberechtigt sein?
Bei Leuten, die aus dem Ausland zugezogen sind, würde ich sagen, dass nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer, wenn der Lebensmittelpunkt in Berlin ist, die Leute natürlich wahlberechtigt sein sollen - und zwar nicht nur bei Wahlen, sondern auch bei den Instrumenten der direkten Demokratie.
Rechtlich ist das aber noch immer an die Staatsbürgerschaft gekoppelt. Vor dem Jahr 2000 hat die Nationalität der Eltern darüber entschieden, welche Staatsangehörigkeit ein Kind bekommt. Da hat die biologische Herkunft über die gesellschaftliche Teilhabe entschieden. Im Jahr 2000 wurde das Optionsmodell eingeführt, seitdem dürfen immerhin viele Menschen, die in Deutschland geboren wurden, bis zum 18. Lebensjahr mehrere Staatsangehörigkeiten haben. Danach müssen sie entscheiden, welche sie behalten wollen.
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