Worum es beim Abschiebestopp durch den EGMR geht
Der Menschenrechtsgerichtshof verhinderte die für Dienstag geplante Abschiebung eines Afghanen – zumindest vorläufig. Die Maßnahme hat Vorbildwirkung für ähnlich gelagerte Fälle
Foto: AFP/SAJJAD HUSSAIN
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die für Dienstagabend geplante Abschiebung eines Afghanen nach Kabul vorläufig verhindert. Die Maßnahme hat zunächst nur für die betroffene Person selbst rechtliche Auswirkungen, dürfte aber zum Präzedenzfall werden.
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