Ab 22. Juli gelten schärfere Corona-Regeln in der Nacht-Gastronomie. ©ORF.at/ZiB2 Die Nachtgastronomie kann ab 22. Juli nur noch genutzt werden, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt oder eine Impfung vorgewiesen werden kann. In der ZiB2 betonte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, dass nun auf steigende Corona-Zahlen reagiert werden müsse.
In der ZiB2 betonte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein, dass man angesichts weiter steigender Zahlen frühzeitig reagieren müsse, um nicht die Fehler des vorigen Sommers zu wiederholen. Jetzt gebe es noch die Möglichkeit, an kleinen Schrauben zu drehen . Wenn sich die Intensivstationen wieder füllen würden, wäre es zu spät.
Politik live - Sonstiges - Berichterstattung, ORF 3, 15 07 2021, 09:00 Uhr - Sendung im TV-Programm - TV & Radio
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