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WIESBADEN - Die Krankenkassen haben, wie berichtet, die Verträge über die teilstationäre Versorgung von Patienten mit der DKD Helios für Ende des Jahres gekündigt. Was das bedeutet, dazu gehen die Aussagen von Kassen- und DKD-Vertretern weit auseinander.
Die in den 90er Jahren vereinbarten Verträge „sind nicht mehr zeitgemäß und sachgerecht“, meint Riyad Salhi von der Pressestelle der AOK Hessen auf Anfrage. Die Leistungen, die dem Vertrag zugrunde lägen, könnten inzwischen „ambulant erbracht und abgerechnet werden“.
Genau das bestreitet allerdings Dr. Cornelia Jaursch-Hancke Fachärztin für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie und Mitbegründerin der Tagesklinik. „Vor dem Hintergrund des notwendigen stationären Bettenabbaus in Deutschland ist das Konzept der Tagesklinik aktueller denn je.“ In Rheinland-Pfalz und dem Saarland würden gerade Tageskliniken neugegründet. Die Haltung der Hessischen Kassen sei nicht nachvollziehbar. In der DKD wurden und werden „Patienten, die nicht bettlägerig sind, aber unter einem komplexen unklaren Krankheitsbild leiden, tagesklinisch interdisziplinär versorgt“, so Jaursch-Hancke. Voraussetzung sei weiterhin, dass die ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft seien. Und das werde vom DKD-Team geprüft. Schließlich seien es die niedergelassen Kollegen, die die Patienten in die Tagesklinik einwiesen. „Der Einweisung zugrunde liegt meist ein unklares Krankheitsbild“ oder es handle sich um zeitintensive Therapien, die ambulant nicht möglich seien.

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