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Stuttgart (dpa) - Das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg hat kuriose Folgen. Am Rhein müssen die Angler aus dem Südwesten ihre Ruten einpacken, wenn ihre rheinland-pfälzischen Kollegen am gegenüberliegenden Ufer ihr Gerät für nächtliches Fischen auspacken. «Es sind derselbe Fluss und dieselben Fische, und doch gelten völlig unterschiedliche Vorgaben», sagt Olaf Lindner vom Deutschen Angelfischerverband (DAFV).
Der Grund: In Baden-Württemberg herrscht das einzige Nachtangelverbot Deutschlands. Die letzten Bundesländer mit ähnlichen Reglungen - das Saarland und Bayern - haben diese längst aufgehoben.
Nach der Landesfischereiverordnung dürfen Angler bis eine Stunde nach Sonnenuntergang und ab einer Stunde vor Sonnenaufgang fischen. Nur das Fischen auf Wels, Flusskrebs und Aal ist bis Mitternacht beziehungsweise bis 1.00 Uhr nachts während der Sommermonate möglich. Welse und Aale sind nachtaktive Tiere.

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